Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie

  • Bei der Erstellung letztwilliger Verfügungen, wie Testament, Erbvertrag
  • Bei der Auseinandersetzung von Erbschaften
  • In Fragen rund um den Pflichtteil
  • Bei der vorgerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Erbansprüchen und Pflichtteilsansprüche

Im Mittelpunkt unserer erbrechtlichen Tätigkeiten steht die Gestaltung letztwilliger Verfügungen, nach Ihren individuellen Wünschen sowie die Lösung von Problemen nach Eintritt eines Todesfalls wie Erbauseinandersetzungen, Pflichtteilsansprüche etc.. Aufgrund der Bündelung unserer Kompetenzen begleiten wir Privatpersonen und Unternehmen bei der Gestaltung der Vermögens- und/oder Unternehmensnachfolge.